Kom­pe­ten­zen

Zer­ti­fi­zie­rung:

  • Wind­ener­gie

Diplom Inge­nieur (FH) Maschi­nen­bau Schwer­punkt Vibra­ti­on Con­trol, BDSF zer­ti­fi­zier­ter Gut­ach­ter für Onshore and Off­shore Wind Ener­gie Tech­no­lo­gie

  • Rotor­blatt­in­spek­ti­on

Sach­ver­stän­di­ger für Rotor­blät­ter für Wind­ener­gie­an­la­gen Geprüft nach DIN EN ISO / IEC 17204 European Cer­ti­fi­ca­ti­on EU CYF Zer­ti­fi­kat-Nr. 1-16-1064

  • Schwei­ßen

Diplom-Inge­nieur Maschi­nen­bau, Schweiß­fach­in­ge­nieur, SFI Mate­ri­al­kun­de

  • Ther­mo­gra­phie und Kra­ne

Ther­mo­gra­phy TT Level 1 accord­ing to DIN EN ISO 9712

 

 

 

 

 

 

 Kom­pe­ten­zen

Vor­beu­gen­de Rotor­blatt­in­spek­ti­on

Kei­ne WEA Kom­po­nen­te unter­lag in den letz­ten Jah­ren einer so rasan­ten Ent­wick­lung wie die Rotor­blät­ter. 40, 50, 60 Meter und noch län­ge­re Flü­gel unter Voll­wind unter­lie­gen extre­men Belas­tun­gen. Schwin­gun­gen, Druck und Zug­span­nun­gen, Dreh­mo­men­te und Zen­tri­fu­gal­kräf­te zer­ren an den fra­gi­len Bau­tei­len. Denn im Ver­hält­nis zu ihrer Grö­ße müs­sen die Flü­gel gleich­zei­tig leicht und elas­tisch aber auch sta­bil und dau­er­fest sein. Der Rotor macht rund ein Drit­tel der Maschi­nen­kos­ten aus. Das Pro­blem der neu­en Bau­rei­hen besteht dar­in, dass es kaum Erfah­rungs­wer­te hin­sicht­lich der Lang­zeit­be­las­tung gibt. Doch einen Rotor­blatt­de­fekt oder gar Rotor­blatt­ver­lust zu repa­rie­ren ist lang­wie­rig und teu­er. Die regel­mä­ßi­ge, vor­beu­gen­de Inspek­ti­on kann wert­vol­le Hin­wei­se auf den Zustand eines Rotor­blat­tes geben. Bei­spiels­wei­se für die Gefahr eines Blitz­ein­schla­ges oder die vor­zei­ti­ge Alte­rung durch UV-Licht. Häu­fig tre­ten auch Ero­sio­nen der Blatt­vor­der­kan­te oder Span­nungs­ris­se an der Vor­der- und Hin­ter­kan­te auf. Eine Ver­mes­sung des Rotor­krei­ses zeigt, ob das vol­le Poten­zi­al des Rotors aus­ge­schöpft wird. Es gibt einen Scha­dens­ka­ta­log, in dem fest­ge­legt wird, wel­che Grenz­wer­te für die unter­schied­lichs­ten Qua­li­täts­merk­ma­le zuläs­sig sind und wie die­se Män­gel am bes­ten zu behe­ben sind.

WKP

Wie­der­keh­ren­de Prü­fung WKP

Die Wie­der­keh­ren­de Prü­fung (WKP) ent­spricht in etwa dem TÜV für die Auto­mo­bi­le. Der Gesetz­ge­ber sieht vor, dass In regel­mä­ßi­gen Abstän­den (meis­tens alle zwei Jah­re) Wind­ener­gie­an­la­gen auf Stand­si­cher­heit von Turm und Fun­da­ment geprüft wer­den. Dar­über hin­aus beur­tei­len unab­hän­gi­ge Sach­ver­stän­di­ge den aktu­el­len Zustand der tech­ni­schen Kom­po­nen­ten. Eine wei­te­re Teil der WKP ist die Prü­fung der tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on. Der Sach­ver­stän­di­ge muss einen Ein­blick in das War­tungs­pflich­ten­buch, die Bedie­nungs­an­lei­tung, in geson­der­te Stel­lung­nah­men und Geneh­mi­gungs­be­schei­de sowie in das Pro­to­koll der Inbe­trieb­nah­me neh­men, um danach die Voll­stän­dig­keit der erfor­der­li­chen Unter­la­gen beschei­ni­gen zu kön­nen.

Die WKP ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und muss des­halb durch­ge­führt wer­den. Ihr Ziel ist es jedoch, die Betriebs­si­cher­heit einer WEA zu gewähr­leis­ten. Eine WKP doku­men­tiert des­halb kei­ne Schä­den, die für die Betriebs­si­cher­heit uner­heb­lich sind. Bei­spiels­wei­se Lager­schä­den im Haupt­ge­trie­be oder feh­len­des Getrie­be­öl. Vie­le Betrei­ber wis­sen nicht, dass sie hier für zusätz­li­che Exper­ti­se sor­gen müs­sen, indem sie einen Gut­ach­ter expli­zit auch für die­se Inspek­ti­on beauf­tra­gen.

Sach­ver­stän­di­ge haben viel Erfah­rung und müs­sen hohe Auf­la­gen erfül­len, bevor sie als unab­hän­gi­ge Gut­ach­ter tätig wer­den dür­fen. Bei­spiels­wei­se gehört dazu, dass sie min­des­tens fünf Jah­re Arbeit in der Wind­ener­gie Anla­gen­tech­nik nach­wei­sen kön­nen oder eine ziel­ge­rich­te­te Aus­bil­dung zum Sach­ver­stän­di­gen absol­viert haben. Damit die Prü­fung unab­hän­gig erfol­gen kann, darf der Sach­ver­stän­di­ge nicht in einem Abhän­gig­keits­ver­hält­nis zum Her­stel­ler, Betrei­ber oder Ser­vice­un­ter­neh­men ste­hen.

 

Kran

Sach­ver­stän­di­gen­prü­fung bei Trans­port und Inbe­trieb­nah­me

Die här­tes­ten Belas­tun­gen erle­ben Rotor­blatt, Getrie­be und Gene­ra­tor beim Trans­port vom Her­stel­ler zum Wind­park. Auch der Trans­port in 100 Meter Höhe und der Ein­bau in das Maschi­nen­haus kann unbe­merkt zu Beu­len, Krat­zer oder Ver­bie­gun­gen füh­ren. Dies sind oft­mals win­zig klei­ne Schä­den, die zunächst kei­ne wei­te­re Bedeu­tung haben. Im lau­fen­den Betrieb sind dies jedoch „Kris­tal­li­sa­ti­ons­punk­te“, an denen sich gro­ße Schä­den ent­wi­ckeln kön­nen. (z.B. Frak­tu­ren, in die Was­ser ein­drin­gen kann, Mate­ri­al­schä­den aus denen sich Ris­se ent­wi­ckeln oder Unwuch­ten, die zu Lager­schä­den oder vor­zei­ti­ger Mate­ri­al­er­mü­dung füh­ren kön­nen). Um die­se Schä­den aus­zu­schlie­ßen oder bei spä­te­ren Fol­ge­schä­den, die Ver­ant­wort­lich­keit ein­deu­tig benen­nen zu kön­nen, kann ein unab­hän­gi­ger den Trans­port vom Her­stel­ler bis zur Inbe­trieb­nah­me über­wa­chen. Auf die­se Wei­se gewinnt der Eigen­tü­mer Sicher­heit, dass sei­ne bestell­ten Wind­ener­gie­an­la­gen unbe­scha­det trans­por­tiert und feh­ler­frei ein­ge­baut wer­den.

Betriebsführung Windpark

Gut­ach­ten bei Gefah­ren­über­gang

Eine Wind­ener­gie­an­la­ge durch­lebt auch nach der Inbe­trieb­nah­me unter­schied­li­che Lebens­pha­sen. Jedes­mal wenn sich die Ver­trags- oder Eigen­tums­ver­hält­nis­se ändern, ver­schafft ein unab­hän­gi­ger Gut­ach­ter Sicher­heit. Er unter­sucht die Anla­ge auf ver­deck­te Män­gel und den tat­säch­li­chen Anla­gen­zu­stand. Ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Eigen­tü­mer nut­zen die Chan­ce, ein unab­hän­gi­ges und qua­li­ta­ti­ves Urteil hin­zu zu zie­hen, um sich Klar­heit über den tat­säch­li­chen Wert ihrer Inves­ti­ti­on zu ver­schaf­fen. Die Arbeit eines Gut­ach­ters hat sowohl direk­ten, bestands­er­hal­ten­den Cha­rak­ter für die WEA (bei­spiels­wei­se die früh­zei­ti­ge Erken­nung von Schä­den), aber auch recht­li­che Vor­tei­le für den Betrei­ber, durch recht­zei­ti­ges Anmah­nen von Män­geln und Feh­lern bei Lie­fe­ran­ten, Her­stel­lern oder Ser­vice­dienst­leis­tern. Dar­über hin­aus bie­tet ein rechts­si­che­res Gut­ach­ten Klar­heit in Ver­si­che­rungs­fäl­len oder sons­ti­gen juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, bei­spiels­wei­se am Ende der Gewähr­leis­tung oder bei einem Ver­kauf der Anla­ge.

 

Gutachten

Ablauf der Gewähr­leis­tung

Wind­park bleibt so lan­ge im Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Her­stel­lers, bis die Inbe­trieb­nah­me abge­schlos­sen ist. Die Pha­se vom Bau­be­ginn bis zur ers­ten Netz­ein­spei­sung kann – je nach Pro­jekt – von weni­gen Mona­ten bis zu eini­gen Jah­ren dau­ern. Häu­fig gehö­ren auch mehr­mo­na­ti­ge Test­läu­fe und Anlauf­zei­ten dazu. Der lan­ge Zeit­raum bie­tet Feh­lern und Män­geln genü­gend Gele­gen­heit, sich heim­lich durch die Hin­ter­tür ein­zu­schlei­chen und sich dau­er­haft fest­zu­set­zen. 

Ein exter­ner Sach­ver­stän­di­ger hat ein Auge auf die­se Män­gel. Es ist im Inter­es­se jeden Betrei­bers, sich von einem feh­ler­frei­en Zustand sei­ner Anla­ge zu über­zeu­gen, bevor er die vol­le Ver­ant­wor­tung über­nimmt. Es ist schwer, Mona­te oder Jah­re spä­ter nach­zu­wei­sen, dass ver­steck­te Män­gel von Anfang an die Wert­hal­tig­keit einer Inves­ti­ti­on geschmä­lert haben. Ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten gibt Sicher­heit, dass eine Anla­ge genau der 11 ursprüng­li­chen Bestel­lung in ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit, Kom­po­nen­ten­zu­sam­men­stel­lung und Frei­heit von Feh­lern ent­spricht.

 

Betriebsführung Windpark

Ende der Voll­war­tung

Fast alle Anla­gen in Deutsch­land wer­den mit einem Voll­war­tungs­ver­trag aus­ge­lie­fert. In den meis­ten Fäl­len heißt das, dass die Anla­ge wäh­rend der ers­ten zehn bis 15 Jah­re nicht vom Besit­zer, son­dern von einer exter­nen Ser­vice­mann­schaft gewar­tet wer­den. Häu­fig arbei­ten sie jedoch unter enor­men Zeit­druck und es sind wech­seln­de Kol­le­gen, die in weit gestreck­ten Zeit­ab­stän­den die Anla­ge besu­chen. Zusätz­li­che, vor­aus­schau­en­de oder sons­ti­ge pfle­ge­ri­schen Dienst­leis­tun­gen sind weder in ihrem Zeit­bud­get noch im Auf­trags­um­fang mit dem Ser­vice­an­bie­ter ent­hal­ten (Es genü­gen 97%). Da kann es schon mal pas­sie­ren, dass nicht alle Män­gel pro­to­kol­liert oder gerich­tet wer­den, sofern sie nicht drin­gend auf die Lauf­zeit einer Anla­ge ein­wir­ken. Zusätz­li­che Lauf­zei­ten inter­es­sie­ren ihn nicht. Aus die­sem Grun­de ist es mehr als wich­tig, sich am Ende eines Voll­war­tungs­ver­tra­ges exter­ne Exper­ti­se hin­zu­zu­ho­len, um sich über den Zustand sei­ner Anla­ge Sicher­heit zu ver­schaf­fen. Unter Umstän­den las­sen sich man­gel­haf­te War­tung oder ober­fläch­li­che Betriebs­füh­rung nach­wei­sen. 

Ein her­stel­ler­un­ab­hän­gi­ger Sach­ver­stän­di­ger kann wie ein Kfz-Gut­ach­ter fest­stel­len, in wel­chem Zustand sich eine Wind­ener­gie­an­la­ge befin­det, und wel­chen Zeit­wert sie noch hat. Die­ses Gut­ach­ten gibt Rück­schlüs­se dar­auf, wie lan­ge die Anla­ge wohl noch rei­bungs­los funk­tio­nie­ren wird oder wel­che Repa­ra­tu­ren in nächs­ter Zeit zu erwar­ten sind. Die­se Infor­ma­tio­nen geben wich­ti­ge Argu­men­te für die Ver­hand­lun­gen mit dem Ser­vice­dienst­leis­ter, ob und wie er sei­ne ver­ein­bar­ten Ver­trags­leis­tun­gen gelie­fert hat.