Bevor eine Windenergieanlage Gebaut und in Betrieb genommen werden kann, muss sie von einer Zertifizierungsstelle genehmigt werden.
Diese Zertifizierungsstelle kann nach einer umfangreichen Prüfung bescheinigen, dass der Anlagentyp einer Windenergieanlage gefahrlos betrieben werden kann. Das heißt, dass Fundament, Turm, Turmhöhe, Bauart, Gewicht des Maschinenhauses usw. miteinander ohne Probleme zusammenpassen.
Eigentlich müsste nämlich jede Windenergieanlage für sich alleine genommen geprüft und genehmigt werden. Immerhin handelt es sich um riesige Bauwerke mit mehr als 100 m Nabenhöhe. Da die Windturbinen jedoch in Serie gefertigt werden und jede Kombination aus Maschinenhaus, Rotor, Turm und Fundament öfter verwendet wird (mehrmals in einem Windpark aber auch mehrmals für unterschiedliche Kunden) können Hersteller für ihre WEAs sogenannte Typenprüfungen beantragen. Es gibt viele unterschiedliche Zertifizierer, die eine Typenprüfung durchführen, beispielsweise das Bureau Veritas oder der TÜV.
Wenn die Typenprüfung den Betrieb einer Anlage für unbedenklich befindet, reicht die einmalige Prüfung der Anlage aus und braucht nicht mehr für jede einzelne Anlage, die in dieser Bauart gebaut wird, wiederholt werden.
Die Typenprüfung vereinfacht die Baugenehmigung
Die Typenprüfung ist demnach eine enorme Vereinfachung, weil dadurch auf die individuelle Prüfung beim Bau eines neuen Windparks verzichtet werden kann. Es gilt die vom Hersteller beantragte Typenprüfung für alle Maschinen dieses Typs.
Die Technischen Regeln für die Typenprüfung werden vom Deutschen Institut für Bautechnik ausgestellt. Neben der Zulassung von Windenergieanlagen kümmert sich das DiBt um viele weitere Fachgebiete, beispielsweise Gerüste, Treppen, Betonfertigteile oder Spannverfahren. Für die Genehmigung von Windenergieanlagen wurde eine spezielle Richtlinie erlassen. Die Richtlinie gibt die Vorgehensweise einer Typenprüfung vor und beschreibt detailliert, was alles zu prüfen ist.
Computersimulationen
Für die Genehmigung von Bauwerken wurden in der Vergangenheit vorwiegend praktische Versuche durchgeführt. Doch inzwischen werden die Versuche zunehmend durch Computersimulationen und statische Berechnungen ersetzt. Grund dafür sind die hohen Kosten und die Dauer der Versuche. Aber natürlich spielt auch die steigende Leistungsfähigkeit von Hard- und Software eine Rolle, die immer realistischer Szenarien auch auf dem Bildschirm abbilden kann. Das DIBt hat eine wichtige Funktion für die Betriebssicherheit. Das Zulassungsverfahren einer Windenergieanlage funktioniert auf diese Weise nach dem Vier-Augen-Prinzip. Es soll immer noch mal ein unabhängiger Gutachter die Berechnungen eines Herstellers prüfen, bevor dieser seine Anlage frei auf dem Markt veräußert. Das DIBt hat viele eigene Experten, die die Berechnungen und Prüfungen durchführen. Bei Engpässen werden aber auch externe Prüfingenieure als Experten hinzugezogen.
Know-how aus dem In-und Ausland
Im Laufe der Zeit hat sich ein sehr großes Know-how (nicht nur) im Bereich Windenergie in Berlin angesammelt. Das Institut ist weit über Europa hinaus mit anderen Zertifizierungsstellen vernetzt und verfügt über die neuesten Kenntnisse und Entwicklungen aus nationalen und internationalen Expertengremien. Das DIBt wird auch von der Bundesregierung angefragt, wenn es um die Festsetzung neuer technischer Richtlinien und Regelungen geht.
Jede Typenprüfung verlangt nach einer periodischen Überwachung
In jeder Typenprüfung werden weiterführende Auflagen an die Betreiber vermerkt. Je nach Größe, Leistung, Gewicht, Bauweise usw. können die Prüfingenieure entscheiden, in welchen periodischen Abständen eine Windenergieanlage auf ihre Standsicherheit hin zu kontrollieren ist. Sie vermerken also, wie häufig ein externer Sachverständiger einen Blick auf die Anlagen werfen sollte, um Schaden von Sachwerten und Personen abzuwenden. Aus dieser Auflage, die in der Typenprüfung vermerkt wird, ergibt sich mittelbar die Pflicht zur WKP. Auch wenn diese nicht explizit im Genehmigungsbescheid vermerkt wird.
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