Was ist eine Typen­prü­fung?

Bevor eine Wind­ener­gie­an­la­ge Gebaut und in Betrieb genom­men wer­den kann, muss sie von einer Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le geneh­migt wer­den.

Die­se Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le kann nach einer umfang­rei­chen Prü­fung beschei­ni­gen, dass der Anla­gen­typ einer Wind­ener­gie­an­la­ge gefahr­los betrie­ben wer­den kann. Das heißt, dass Fun­da­ment, Turm, Turm­hö­he, Bau­art, Gewicht des Maschi­nen­hau­ses usw. mit­ein­an­der ohne Pro­ble­me zusam­men­pas­sen.

Eigent­lich müss­te näm­lich jede Wind­ener­gie­an­la­ge für sich allei­ne genom­men geprüft und geneh­migt wer­den. Immer­hin han­delt es sich um rie­si­ge Bau­wer­ke mit mehr als 100 m Naben­hö­he. Da die Wind­tur­bi­nen jedoch in Serie gefer­tigt wer­den und jede Kom­bi­na­ti­on aus Maschi­nen­haus, Rotor, Turm und Fun­da­ment öfter ver­wen­det wird (mehr­mals in einem Wind­park aber auch mehr­mals für unter­schied­li­che Kun­den) kön­nen Her­stel­ler für ihre WEAs soge­nann­te Typen­prü­fun­gen bean­tra­gen. Es gibt vie­le unter­schied­li­che Zer­ti­fi­zie­rer, die eine Typen­prü­fung durch­füh­ren, bei­spiels­wei­se das Bureau Veri­tas oder der TÜV.

Wenn die Typen­prü­fung den Betrieb einer Anla­ge für unbe­denk­lich befin­det, reicht die ein­ma­li­ge Prü­fung der Anla­ge aus und braucht nicht mehr für jede ein­zel­ne Anla­ge, die in die­ser Bau­art gebaut wird, wie­der­holt wer­den.

Die Typen­prü­fung ver­ein­facht die Bau­ge­neh­mi­gung

Die Typen­prü­fung ist dem­nach eine enor­me Ver­ein­fa­chung, weil dadurch auf die indi­vi­du­el­le Prü­fung beim Bau eines neu­en Wind­parks ver­zich­tet wer­den kann. Es gilt die vom Her­stel­ler bean­trag­te Typen­prü­fung für alle Maschi­nen die­ses Typs.

Die Tech­ni­schen Regeln für die Typen­prü­fung wer­den vom Deut­schen Insti­tut für Bau­tech­nik aus­ge­stellt. Neben der Zulas­sung von Wind­ener­gie­an­la­gen küm­mert sich das DiBt um vie­le wei­te­re Fach­ge­bie­te, bei­spiels­wei­se Gerüs­te, Trep­pen, Beton­fer­tig­tei­le oder Spann­ver­fah­ren. Für die Geneh­mi­gung von Wind­ener­gie­an­la­gen wur­de eine spe­zi­el­le Richt­li­nie erlas­sen. Die Richt­li­nie gibt die Vor­ge­hens­wei­se einer Typen­prü­fung vor und beschreibt detail­liert, was alles zu prü­fen ist.

Com­pu­ter­si­mu­la­tio­nen

Für die Geneh­mi­gung von Bau­wer­ken wur­den in der Ver­gan­gen­heit vor­wie­gend prak­ti­sche Ver­su­che durch­ge­führt. Doch inzwi­schen wer­den die Ver­su­che zuneh­mend durch Com­pu­ter­si­mu­la­tio­nen und sta­ti­sche Berech­nun­gen ersetzt. Grund dafür sind die hohen Kos­ten und die Dau­er der Ver­su­che. Aber natür­lich spielt auch die stei­gen­de Leis­tungs­fä­hig­keit von Hard- und Soft­ware eine Rol­le, die immer rea­lis­ti­scher Sze­na­ri­en auch auf dem Bild­schirm abbil­den kann. Das DIBt hat eine wich­ti­ge Funk­ti­on für die Betriebs­si­cher­heit. Das Zulas­sungs­ver­fah­ren einer Wind­ener­gie­an­la­ge funk­tio­niert auf die­se Wei­se nach dem Vier-Augen-Prin­zip. Es soll immer noch mal ein unab­hän­gi­ger Gut­ach­ter die Berech­nun­gen eines Her­stel­lers prü­fen, bevor die­ser sei­ne Anla­ge frei auf dem Markt ver­äu­ßert. Das DIBt hat vie­le eige­ne Exper­ten, die die Berech­nun­gen und Prü­fun­gen durch­füh­ren. Bei Eng­päs­sen wer­den aber auch exter­ne Prüf­in­ge­nieu­re als Exper­ten hin­zu­ge­zo­gen.

Know-how aus dem In-und Aus­land

Im Lau­fe der Zeit hat sich ein sehr gro­ßes Know-how (nicht nur) im Bereich Wind­ener­gie in Ber­lin ange­sam­melt. Das Insti­tut ist weit über Euro­pa hin­aus mit ande­ren Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­len ver­netzt und ver­fügt über die neu­es­ten Kennt­nis­se und Ent­wick­lun­gen aus natio­na­len und inter­na­tio­na­len Exper­ten­gre­mi­en. Das DIBt wird auch von der Bun­des­re­gie­rung ange­fragt, wenn es um die Fest­set­zung neu­er tech­ni­scher Richt­li­ni­en und Rege­lun­gen geht.

Jede Typen­prü­fung ver­langt nach einer peri­odi­schen Über­wa­chung

In jeder Typen­prü­fung wer­den wei­ter­füh­ren­de Auf­la­gen an die Betrei­ber ver­merkt. Je nach Grö­ße, Leis­tung, Gewicht, Bau­wei­se usw. kön­nen die Prüf­in­ge­nieu­re ent­schei­den, in wel­chen peri­odi­schen Abstän­den eine Wind­ener­gie­an­la­ge auf ihre Stand­si­cher­heit hin zu kon­trol­lie­ren ist. Sie ver­mer­ken also, wie häu­fig ein exter­ner Sach­ver­stän­di­ger einen Blick auf die Anla­gen wer­fen soll­te, um Scha­den von Sach­wer­ten und Per­so­nen abzu­wen­den. Aus die­ser Auf­la­ge, die in der Typen­prü­fung ver­merkt wird, ergibt sich mit­tel­bar die Pflicht zur WKP. Auch wenn die­se nicht expli­zit im Geneh­mi­gungs­be­scheid ver­merkt wird.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen:

Merk­blatt Vor­ge­hens­wei­se bei Typen­prü­fung