Ser­vice­tech­ni­ker für die Wind­ener­gie

Es gibt vie­le gute Grün­de für die Inves­ti­ti­on in qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter

Vie­le Stadt­wer­ke haben lang­jäh­ri­ges Per­so­nal. Sie sind erfah­re­ne Tech­ni­ker und zuver­läs­si­ge Mit­ar­bei­ter.

Sie ken­nen das Unter­neh­men „von der Pike“ auf und füh­len sich mit der Tra­di­ti­on des Hau­ses ver­wach­sen. So ein Mit­ar­bei­ter­stamm ist unbe­zahl­bar. Wenn das Unter­neh­men sich ver­än­dert, stellt sich die Fra­ge, ob die­se Mit­ar­bei­ter den neu­en Her­aus­for­de­run­gen gewach­sen sind und die­sen Ver­än­de­rungs­schritt mit­ge­hen? Dies kann zum Bei­spiel die Umstel­lung auf Erneu­er­ba­re Ener­gi­en sein. Denn tat­säch­lich funk­tio­niert ein Wind­park anders, als ein her­kömm­li­ches Kraft­werk. Auch wenn eine Wind­tur­bi­ne grund­sätz­lich aus den glei­chen Kom­po­nen­ten wie ein Kraft­werk besteht, brau­chen die Ser­vice­tech­ni­ker ein ande­res Ver­ständ­nis für den Betrieb der Anla­ge.

Die­ses Wis­sen ist jedoch nicht „geheim“, son­dern kann in Schu­lun­gen erlernt wer­den. Die Grund­vor­aus­set­zun­gen für die Arbeit im Wind­park brin­gen die­se Mit­ar­bei­ter näm­lich schon mit: eine abge­schlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung und viel Erfah­rung. Hier kann die Aus­bil­dung von Ser­vice­tech­ni­kern schnel­le Erfol­ge erzie­len.

Vie­le Wind­park­be­sit­zer haben Betrieb und War­tung ihrer Wind­parks an exter­ne Dienst­leis­ter aus­ge­la­gert. Dies ist sinn­voll, solan­ge die eige­ne Mann­schaft nicht in der Lage ist, den Wind­park fach­ge­recht zu betrei­ben. Es ist aber auch sinn­voll, das eige­ne Per­so­nal zu Ser­vice­tech­ni­kern aus­zu­bil­den, um ein Kon­troll­in­stru­ment für den exter­nen Dienst­leis­ter zu haben. Frei nach dem Mot­to: Ver­trau­en ist gut – Kon­trol­le ist bes­ser, hel­fen die eige­nen Mit­ar­bei­ter dabei, die Ser­vice­qua­li­tät im Wind­park signi­fi­kant zu erhö­hen. Der Ser­vice­dienst­leis­ter weiß, dass er kon­trol­liert wird, und strengt sich mehr an. Eine Aus­bil­dung der eige­nen Mit­ar­bei­ter zu Ser­vice­tech­ni­kern hat aber auch einen hohen Moti­va­ti­ons­ef­fekt.

Wes­halb es sich lohnt, eige­ne Ser­vice­tech­ni­ker aus­zu­bil­den

Die Erfah­rung zeigt, dass Mit­ar­bei­ter, die spe­zi­ell für „ihren“ Wind­park ver­ant­wort­lich sind, wesent­lich mehr Auf­merk­sam­keit und Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein ent­wi­ckeln, als Mit­ar­bei­ter, die für „irgend­ei­nen“ Wind­park arbei­ten. Die­sen Vor­teil kön­nen sich Stadt­wer­ke zu Nut­ze machen, wenn sie eige­ne Ser­vice­tech­ni­ker aus­bil­den. Die Ser­vice­tech­ni­ker im Wind­park  haben ein höhe­res Enga­ge­ment bei der Arbeit. Die Arbeit im Wind­park macht stolz. Wer ein­mal oben auf dem Gon­del­dach gestan­den hat, kann sich der Fas­zi­na­ti­on die­ser Anla­gen kaum mehr ent­zie­hen. Es lohnt sich, auf die­se Emo­ti­on der Mit­ar­bei­ter zu set­zen, und die­se wei­ter zu för­dern. Dann ist Ihnen eine sau­be­re und zuver­läs­si­ge Pfle­ge Ihres Wind­parks sicher.

Die per­sön­li­che Bin­dung geht weit über das Enga­ge­ment exter­ner Dienst­leis­ter hin­aus. Geschul­ten Ser­vice­tech­ni­kern ent­geht kei­ne Füll­stands­an­zei­ge und kein Öltrop­fen. Sie haben ein Gespür für ihre Anla­ge und wis­sen, „wie es ihr geht“. Dadurch haben die Besit­zer eine eige­ne Mei­nung zur Anla­ge und kön­nen sich ein unab­hän­gi­ges Bild zum Zustand ihrer Anla­ge bil­den.

Wich­tig ist auch die kon­ti­nu­ier­li­che, eige­ne Doku­men­ta­ti­on von Abwei­chun­gen und Män­geln mit Hil­fe von Check­lis­ten. Im Scha­dens­fall kön­nen die­se erheb­lich viel für die Höhe einer mög­li­chen Scha­dens­re­gu­lie­rung bewir­ken.

Fazit: Die Aus­bil­dung von eige­nen Ser­vice­tech­ni­kern ist mehr als eine zusätz­li­che Schu­lung. Es ist eine Inves­ti­ti­on in die lang­fris­ti­ge Wirt­schaft­lich­keit des Wind­parks. Aus­ge­bil­de­te Ser­vice­tech­ni­ker sind moti­viert, ver­ant­wor­tungs­be­wusst, brin­gen Unab­hän­gig­keit und Kon­trol­le gegen­über der exter­nen Ser­vice­dienst­leis­ter. Und last but not least hel­fen sie, eine eige­ne Doku­men­ta­ti­on von Schä­den zu erstel­len und erleich­tern damit die Beweis­la­ge im Scha­dens­fall.